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Das Zolllagerverfahren ist eine Regelung, die es Ihnen ermöglicht, Nicht-Unionswaren nach Griechenland zu bringen und sie in von den Zollbehörden zugelassenen Lagern (so genannte Zolllager) für einen unbegrenzten Zeitraum zu lagern, ohne dass Zölle und Steuern unmittelbar fällig werden. Auf diese Weise bleiben die Waren sicher aufbewahrt und Sie können etwaigen Verpflichtungen nachgehen, ohne dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen.
Die entsprechenden Zölle und Steuern werden erst fällig, wenn die Ware ganz oder teilweise das Lager verlässt, um in den freien Verkehr im Inland gebracht zu werden. Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Waren in ein anderes EU-Land zu versenden und dafür das Verfahren 42 in Anspruch nehmen, zahlen Sie lediglich nur die etwaig anfallenden Zölle. Werden die gelagerten Waren in ein Drittland ausgeführt, fallen weder Zölle noch Steuern an.
BMR Customs Brokers bringt eine Menge Erfahrung in Sachen Zolllager mit und ist auch in der Kombinierung dieses Verfahrens mit anderen Verfahren sehr gut vertraut. Wir können daher für Sie alle notwendigen Prozeduren übernehmen, um Ihre Waren nach Ankunft in das Zolllager zu verbringen, und Ihnen das geeignete Verfahren für ihren Ausgang aus dem Zolllager empfehlen. Speziell erledigen unsere Zollagenten folgende Aufgaben:
- Einreichung der Zollanmeldung zur Überführung der Waren in das Zolllager;
- Einreichung der entsprechenden Anmeldung für den Abgang der Waren aus dem Zolllager;
- Beratung und Empfehlung im Zusammenhang mit vertrauenswürdigen Zolllagern und Firmen, die Ihre Waren dorthin verbringen;
- Buchführung über den Bestand Ihrer Waren, die in das Zolllager überführt wurden (Aufschlüsselung bis einschließlich nach Artikelnummer).
Das Zolllagerverfahren ist ein nützliches Instrument, das Händlern und Logistikzentren die Arbeit erleichtern kann. Das Zolllagerverfahren ist geeignet für