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In der Sprache de Zollr ist nur dann von Einfuhr die Rede, wenn es um Waren geht, die aus Drittländern stammen. Wenn Unionswaren aus der EU – also im zollrechtlich freien Verkehr – „eingeführt“ werden, handelt es sich um einen innergemeinschaftlichen Erwerb, der je nach Transportweise, Durchgangsländern und Warenwert ein recht einfaches Verfahren (Bescheinigung des Gemeinschaftscharakters) oder überhaupt keine Zollformalitäten erfordert.
Bei BMR Customs Brokers verfügen wir über Expertise in Sachen Gemeinsamer Zolltarif (TARIC) und sämtlichen Zollverfahren. So können wir Ihre Waren zolltariflich richtig einreihen und Ihnen das geeignete Verfahren (z. B. Verfahren 42, Freizonenregelung nach POL 1026, Befreiungen) vorschlagen, um Ihnen Abgaben und MwSt zu ersparen, wenn dies im Rahmen Ihrer Geschäftstätigkeit zulässig ist.
Sichere und zügige Wareneinfuhr: Die erfahrenen, geschulten und professionellen Zollagenten von BMR Customs Brokers sind für Sie da und bieten Ihnen die geeignete Orientierung.
Sie sind in der Lage, sich in den komplexen Zollvorschriften zurechtzufinden, und arbeiten bei jedem Schritt des Einfuhrverfahrens eng mit Ihnen zusammen. Sie vergewissern sich, dass alle erforderlichen Unterlagen vorhanden sind und stellen sicher, dass alle Anforderungen erfüllt werden, um Verzögerungen zu vermeiden. Dank unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Zollabfertigung sind wir in der Lage, auch die kompliziertesten Einfuhren abzuwickeln, etwa in folgenden Bereichen: