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Die „Ausfuhr“ (Lieferung) in ein anderes EU-Mitgliedsland ist ein recht einfacher Vorgang, der keinen besonderen Zollformalitäten unterliegt. Es gibt jedoch Fälle, in denen die Ausstellung eines T2-, T2L- oder T2LF-Versandbegleitdokuments erforderlich ist, mit dem der Unionscharakter der Waren nachgewiesen wird, so dass keine Zölle oder andere Abgaben im Bestimmungsland erhoben werden. Die Ausstellung dieser Bescheinigungen variiert je nach Beförderungsart, Durchgangsländer und Warenwert.
Die T2L-Bescheinigung wird verwendet, wenn die Waren das Steuergebiet der Union nicht verlassen, z. B. für Länder wie Malta, Zypern oder San Marino. Sie kommt also zum Einsatz, wenn die Waren zwischen zwei EU-Mitgliedstaaten befördert werden und dabei auf einem Teil der Strecke das Zollgebiet der Union verlassen (z. B. Durchfuhr internationaler Gewässer oder eines Drittlands).
Die T2LF-Bescheinigung wird verwendet, wenn das „Ausfuhrland“ und/oder das Bestimmungsland sowie Teile des Transportweges im Zollgebiet der EU, aber nicht in ihrem Steuergebiet liegen (z. B. die Kanarischen Inseln).
BMR Customs Brokers ist mit den Regeln des innergemeinschaftlichen Handels bestens vertraut und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Dabei übernehmen wir auch die notwendigen Prozeduren für die Ausstellung von T2L- und T2LF-Bescheinigungen, damit Ihre innergemeinschaftlichen Lieferungen sicher und schnell abgewickelt werden können.