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Ein kritischer Faktor für den gelungenen Export ist das Ausfüllen der erforderlichen Formulare, damit Ihre Waren sicher und ohne Zeitverlust und unnötige Kosten ausgeführt werden können.
Unsere erfahrenen professionellen Zollagenten sind mit den internationalen Handelsvorschriften bestens vertraut und können dank ihrer Expertise die notwendigen Formulare korrekt ausfüllen. Dies hilft Ihnen, Ihre Exportprozeduren zu rationalisieren, Verzögerungen zu minimieren und die Komplexität des internationalen Handelsverkehrs sicher zu bewältigen.
Zur Anwendung im Handelswarenverkehr zwischen der EU und einer Reihe von Ländern zwecks zollfreier Einführung in das Bestimmungsland, wenn der Warenwert mehr als 6.000 EUR beträgt und unter der Bedingung, dass der Unionsursprung der Ware festgestellt wird.
Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 wird unter anderem von Albanien, Serbien, Nordmazedonien, Montenegro, der Schweiz, Norwegen, Israel, Algerien, Ägypten, Libanon, Jordanien, Kanada, Südafrika, Mexiko und Marokko ausgestellt.
Zur Verwendung im Handelsverkehr zwischen der EU und der Türkei zwecks Abgabenbefreiung im Bestimmungsland. Diese Bescheinigung gilt für die meisten Warenkategorien.
Zum Nachweis, dass ausgeführte Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder Tiere den Einfuhranforderungen des Bestimmungslandes erfüllen.
Zur Verwendung für die Lieferung / „Ausfuhr“ von verbrauchsteuerpflichtigen Waren in andere Mitgliedsländer.