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Das Zollverfahren 42 ist ein vereinfachtes Verfahren für die Einfuhr von Drittlandswaren, bei dem die Mehrwertsteuer nicht bei der Einfuhr verauslagt wird, sondern im Bestimmungsland der Waren in der Europäischen Union zu entrichten ist. Auf diese Weise zahlen Sie nur die relativ niedrigeren Einfuhrabgaben und vermeiden mehrwertsteuerbedingte Mittelabflüsse bei der Einfuhr Ihrer Waren nach Griechenland. Die Mehrwertsteuer wird von Ihrem Kunden im EU-Bestimmungsland zum Zeitpunkt des Verkaufs entrichtet, vorausgesetzt es handelt sich um eine innergemeinschaftliche Transaktion.
Nach der jüngsten legislativen Änderung kann das Verfahren 42 nicht für Bekleidung und Schuhe verwendet werden.
Das Zollverfahren 42 lässt sich mit dem Zolllagerverfahren kombinieren, wenn der Händler noch keinen Endkäufer für seine Waren hat.
Für ein Unternehmen, dem es an Wissen und Erfahrung im Umgang mit Zollangelegenheiten fehlt, stellt das Verfahren 42 eine besonders komplexe Herausforderung dar. Hier schafft die Zusammenarbeit mit BMR Customs Brokers Abhilfe in vielerlei Hinsicht. Unsere qualifizierten Zollagenten sind mit dem Verfahren 42 ausgezeichnet vertraut und können nicht nur die Einhaltung der geltenden Vorschriften gewährleisten, sondern Sie auch vor möglichen Sanktionen oder Gebühren schützen.